Ein Blogbeitrag von
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Thiele - THIELE DOKUMENTATION
Von Anfang an wurden Anleitungen und andere Nutzerinformationen zu Produkten auf Papier mitgegeben, mal in hoher Druckqualität, mal als Beipackzettel mit Schreibmaschine. Irgendwann kam PDF auf den Markt, und damit die Frage, ob man die Druckvorlage nicht auch elektronisch weitergeben könne.
Die Frage hat sich schleichend beantwortet: Viele, wenn nicht die meisten Nutzerinformationen, werden heute ungedruckt in Form einer PDF-Datei an den Kunden oder Betreiber gesendet. PDF hat also die Form der Weitergabe von Nutzerinformationen grundlegend verändert.
Und was ist mit Nutzerinformationen, die als Smart-Information-Anwendungen auf Smartphones oder Tablets publiziert werden? Ist das denn erlaubt?
Die Gegenfrage: Warum denn nicht?
Ganz einfach: Weil (noch) dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, die es dem Produkthersteller auch verbieten, statt einer gedruckten Version seiner Anleitung eine PDF-Datei an den Kunden zu mailen.
Juristen raten dazu, einmal genau die einschlägigen Regelwerke zu studieren, die sich mit Betriebsanleitungen und anderen sicherheitsrelevanten Dokumenten befassen, die der Kunden erhalten muss.
Ich werde einmal die wesentlichen Quellen zusammentragen, kurz einen Blick in die Rechtspraxis zur Auslegung werfen, und anschließend ein paar Lösungen erläutern, wie man als Produkthersteller dennoch gesetzes- und normenkonform elektronische Dokumente und Smart Information verteilen kann.